Fördermaßnahmen für Fahrzeuge

Alle Tesla Model 3 und Model Y können in Deutschland in den Genuss der finanziellen Fördermaßnahmen kommen.

Vorteile für Tesla-Fahrer

Fördermaßnahmen für den Kauf aller Tesla-Modelle

Die deutsche Bundesregierung hat eine Kaufprämie für neue Elektrofahrzeuge angekündigt. Ab dem 1. Januar 2026 sind private Zulassungen jedes Tesla-Neufahrzeugs je nach Haushaltseinkommen und Familiengröße zu einem Zuschuss von bis zu 6.000 € berechtigt.

Um förderberechtigt zu sein, dürfen Sie über ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 € (bis zu 90.000 € für Familien mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren) verfügen. Weitere Informationen finden Sie in der Tabelle unten.

Steuerpflichtiges Haushaltseinkommen Zuschussbetrag
Keine Kinder Ein Kind Zwei oder mehr Kinder
≤ 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 € – 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 € – 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 € – 85.000 € Nicht berechtigt 3.500 € 4.000 €
85.001 € - 90.000 € Nicht berechtigt Nicht berechtigt 4.000 €
> 90.000 € Nicht berechtigt Nicht berechtigt Nicht berechtigt

Die Fördermaßnahme gilt für Barkäufe und Leasing aller Tesla-Fahrzeuge, wobei die Mindesthaltedauer 36 Monate beträgt. Die Antragsstellung wird voraussichtlich im Mai 2026 mit rückwirkender Anspruchsberechtigung eröffnet.

Hinweis: Details zu den offiziellen Förderrichtlinien sollten bald verfügbar werden. Wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um Ihre Anspruchsberechtigung auf der Grundlage Ihrer letzten Steuerbescheide zu prüfen.

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Kfz-Steuerbefreiung

Alle Tesla-Fahrzeuge sind für bis zu zehn Jahre nach ihrer Erstzulassung vollständig von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer befreit, was je nach Vergleichsfahrzeug mit Verbrennungsmotor erhebliche Kosteneinsparungen ermöglicht. Diese Fördermaßnahme gilt für Neuzulassungen bis zum 31. Dezember 2030 und unterstützt die Umstellung auf emissionsfreie Mobilität.

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Beschleunigte Abschreibung von Elektrofahrzeugen als Firmenfahrzeug

Unternehmen können im ersten Jahr für neu gekaufte Elektrofahrzeuge eine degressive Abschreibung von 75 % der Anschaffungskosten beanspruchen, gefolgt von einem strukturierten Zeitplan über sechs Jahre (10 % in Jahr 2, 5 % in den Jahren 3 und 4, 3 % im Jahr 5 und 2% im Jahr 6). Dies gilt für Käufe zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027, wodurch sich die Steuereffizienz bei gewerblichen Flotten verbessert.

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Das E-Kennzeichen

Elektrisch betriebene Fahrzeuge können ein besonderes Kennzeichen erhalten. Das hat das Bundeskabinett in einer Verordnung beschlossen. Dieses Kennzeichen berechtigt Sie dazu, in verschiedenen Kommunen bzw. Großstädten gratis zu parken oder Busspuren zu benutzen.

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Regionale Förderprogramme

Förderungen für Projekte, die zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Energiewende beitragen, werden vielfach in Deutschland durch Energiebetreiber, Kommunen u.ä. angeboten. Informieren Sie sich bei örtlichen Umweltverbänden in Ihrer Region, um von Programmen dieser Art zu profitieren.

Vorteile durch Tesla als Firmenfahrzeug

Für privat genutzte Elektrofahrzeuge des Unternehmens reduziert sich der steuerpflichtige Vorteil auf mindestens 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat (bzw. 0,5 % je nach Bruttolistenpreis), wobei die Schwelle ab 2025 auf 100.000 € Listenpreis angehoben wurde. Diese Maßnahme senkt die Einkommensteuerlast für Arbeitnehmer.

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Diese Informationen sind kein Ersatz für eine professionelle Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater, Finanzberater oder Rechtsanwalt. Wir empfehlen dringend, dass Sie einen qualifizierten Experten konsultieren, um die Anwendbarkeit und die potenziellen Vorteile von Fördermaßnahmen oder Steuervorteile für Ihre spezifische Situation zu ermitteln. Wir haften nicht für Schäden, Verluste oder Kosten, die aus der Nutzung der zur Verfügung gestellten Informationen oder aus dem Vertrauen auf sie entstehen.