Fördermaßnahmen für Fahrzeuge
Alle Tesla-Fahrzeuge sind emissionsfrei und können in Österreich von finanziellen Zuschüssen profitieren, die die Nutzung sauberer Energie für den privaten – in Ausnahmefällen auch für den gewerblichen - Gebrauch fördern. Anspruchsberechtigt für den E-Mobilitätsbonus 2023 in der Höhe 2.400 € inkl. 20 % USt. sind ausschließlich Privatkunden.
Fordern Sie einen Rückruf von einem Berater an, um mehr über die Fördermaßnahmen zu erfahren.
Diese Förderung i.H.v. bis zu 5.400 € inkl. 20 % USt. bezieht sich auf jedes Model 3 und Model Y und ist für alle Privatkunden, welche ihr Auto in Österreich zugelassen haben, gültig. Die Auszahlung des Bundesanteils von 3.000 € erfolgt nach positiver Prüfung Ihres Antrags durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Der E-Mobilitätsbonusanteil im Rahmen der E-Mobilitätsoffensive des BMK für den Ankauf von E-Pkw und E-Nutzfahrzeugen kann – sofern alle Voraussetzungen im Sinne der Förderaktion erfüllt sind – nach zuerst erfolgter Registrierung und anschließender Fördereinreichung bei der Abwicklungsstelle KPC (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) zur Auszahlung gelangen. Bitte beachten Sie, das kein Rechtsanspruch auf Gewährung des E-Mobilitätsbonus besteht. Bedingungen und weitere Informationen zum aktuellen E-Mobilitäts-Förderprogramm erhalten Sie hier.
Motorenbezogene Versicherungssteuer entfällt
Die Höhe der Steuer ist gesetzlich geregelt. Die Einhebung der motorbezogenen Versicherungssteuer – oft besser bekannt als „Motorsteuer“ - wurde von den Behörden auf die Versicherungsunternehmen übertragen. Die motorbezogene Versicherungssteuer gilt für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht. Die Berechnung erfolgt nach kW in gestaffelter Form. Das heißt: Je stärker das Auto, desto höher die Abgabe. Diese Abgabe entfällt für Elektroautos zur Gänze.
Sachbezug entfällt
Besteht für den Dienstnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes KFZ auch für private Zwecke zu nutzen, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, der die Bemessungsgrundlage nicht nur für Lohnsteuer und SV-Beiträge, sondern auch für die Lohnnebenkosten (DB, DZ und KommSt) erhöht. Als Privatfahrt gilt bei einem Dienstnehmer auch die Fahrt vom Wohnort zur Arbeitsstätte.
Vorsteuerabzugsfähigkeit für Unternehmer
Ab dem Jahr 2016 ist der Vorsteuerabzug auch bei Pkw, die einen CO2-Emissionswert von null Gramm je Kilometer aufweisen und deren Anschaffungskosten € 80.000 nicht übersteigen, möglich. Bei Fahrzeugen, deren Anschaffungswert € 80.000 nicht übersteigen, ist der Vorsteuerabzug lediglich für die ersten € 40.000 möglich. Bitte informieren Sie sich ausführlich bei Ihrem Steuerberater, BMF, WKO oder Automobilclub über diese Möglichkeit. Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Entdecken Sie sofort verfügbare Fahrzeuge mit diesem Vorteil in unserem Lagerbestand.
Förderungen für Projekte, die zur Steigerung der Energieeffizienz oder zur Energiewende beitragen, werden vielfach in Österreich durch Energiebetreiber, Kommunen u.ä. angeboten. Informieren Sie sich bei örtlichen Umweltverbänden in Ihrer Region, um von Programmen dieser Art zu profitieren.